
Industrierecht
Industrierecht ist jener Teil des Wirtschaftsrechts, der auf Produktionsunternehmen sowie deren Güter und Leistungen ausgerichtet ist. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, in der technische, wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen eng miteinander verzahnt sind. Querdenken und Zusammenarbeit über Fachgrenzen hinweg sind hier unerlässlich.
Das Besondere an diesem praxisnahen Rechtsgebiet liegt darin, dass industriell-technische Sachverhalte zunächst erfasst und durchdrungen werden müssen, bevor sie rechtlich eingeordnet werden können. Juristen arbeiten in interdisziplinären Teams mit Produktentwicklern, Spezialisten aus Vertrieb und Einkauf, Technologen und Projektingenieuren Hand in Hand eng zusammen, um Produktdatenblätter, Entwicklungsmeilensteine, Spezifikationen und Lastenhefte oder Parameter für Leistungs- und Abnahmetests zu strukturieren und aufzubereiten, damit diese im nächsten Schritt rechtssicher in einen Vertrag aufgenommen oder unter eine gesetzliche oder vertragliche Regelung subsumiert werden können.
"If you can't explain it simply,
you don't understand it well enough."
Albert Einstein

Beratungsschwerpunkte
Juristische Prüfung technischer Sachverhalte sowie die Erstellung von Verträgen, Dokumentationen und Korrespondenz, die auf industrielle Anforderungen ausgelegt sind, insbesondere
Projektverträge im Maschinen- und Anlagenbau (z. B. Ausrüstungsliefer-, Generalunternehmer-, EPC- und EPCM-Verträge)
Verträge über Maschinen, Komponenten und Werkzeuge, einschließlich Vereinbarungen über deren Verkauf, Einkauf, Vermietung, Beistellung, Entwicklung und (Sicherungs-)Übereignung
Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV)
Investitionsabsicherungs- und Amortisationsvereinbarungen
Outsourcing-, Partnerproduktions- und Lohnfertigungsverträge
Logistik- und Konsignationslagerverträge
Geheimhaltungsvereinbarungen und Verschwiegenheitserklärungen
Knowhow-Schutz- und Knowhow-Transfer-Vereinbarungen
