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Zusammenarbeit ist ein Grundelement des Wirtschaftslebens und der Motor von Entwicklung und Innovation. Wo Menschen zusammenarbeiten, gehören Spannungen und Konflikte zur Tagesordnung, dies gilt für strategische Allianzen ebenso wie für das operative Projektgeschäft oder unternehmensinterne Prozesse und Projekte.

Scheitert eine Zusammenarbeit, gehen oftmals nicht nur Chancen, Ressourcen und Reputation verloren. Nicht auflösbare Patt-Situationen, eingegangene Abhängigkeiten und fehlende Konfliktlösungsmechanismen können statt des erhofften "Win-Win" ein "No-Win" oder sogar gefährliche "Win-Lose"- bzw. "Lose-Lose"-Situationen entstehen lassen.

Neben gemeinsamen Visionen sollten Kooperationspartner daher stets ihre eigenen Interessen im Blick behalten, Was-wäre-wenn-Szenarien durchspielen und auch unerwünschte Entwicklungen in Betracht ziehen. In Schieflage gerät eine Zusammenarbeit nicht nur durch vorsätzliches Trittbrett-Verhalten einer Seite, sondern häufig bereits, weil Erwartungen unausgesprochen bleiben, Probleme nicht benannt werden (dürfen), bevor sie eskalieren, oder im Unternehmensalltag schlicht die Zeit für Verhandlung und Aussprache fehlt.

Damit Handlungsoptionen auch dann zur Verfügung stehen, wenn es "anders kommt, als geplant", müssen Interessengegensätze und potenzielle Risiken frühzeitig identifiziert, sorgfältig verhandelt und bei der Ausgestaltung der Zusammenarbeit, etwa im Rahmen eines Kooperationsvertrags, durch geeignete Steuerungs-, Frühwarn-, Patt- und Ausstiegsklauseln berücksichtigt werden.

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Rechtliche Ausgestaltung und Verhandlung von Projekten, Kooperationen und anderen Formen der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern, insbesondere

  • Konsortial- und Kooperationsverträge

  • Verträge über Joint Ventures und strategische Partnerschaften

  • Verträge über Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

  • Lizenzverträge (Patente, Marken, Knowhow)