
Industrierecht
Industrierecht ist jener Teil des Wirtschaftsrechts, der auf Produktionsunternehmen sowie deren Güter und Leistungen ausgerichtet ist. Es handelt sich um eine interdisziplinäre Querschnittsmaterie, in der technische, wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen eng miteinander verzahnt sind. Querdenken und Zusammenarbeit über Fachgrenzen hinweg sind hier unerlässlich.
Das Besondere an diesem praxisnahen Rechtsgebiet liegt darin, dass industriell-technische Sachverhalte zunächst durchdrungen werden müssen, bevor sie rechtlich eingeordnet oder vertraglich geregelt werden können. Gemeinsam mit Produktentwicklern, Spezialisten aus Vertrieb und Einkauf, Technologen und Projektingenieuren für Inbetriebnahme werden zum Beispiel Produktspezifikationen, Lastenhefte, Entwicklungsmeilensteine, Betriebsparameter oder Leistungskennzahlen für Funktionstests oder Abnahmeläufe erstellt und geprüft. Das Erfassen und Strukturieren der relevanten technischen Elemente ist eine notwendige Voraussetzung, um sie im nächsten Schritt in einen rechtssicheren Vertrag zu übertragen oder unter eine gesetzliche und vertragliche Regelung zu subsumieren.
"If you can't explain it simply,
you don't understand it well enough."
Albert Einstein

Beratungsschwerpunkte
Rechtliche Prüfung von Sachverhalten und Gestaltung von Verträgen, Dokumenten und Geschäftskorrespondenz mit technischem Einschlag, insbesondere
Projektverträge im Maschinen- und Anlagenbau (Equipment Supply-, EPC- und EPCM-Verträge)
Maschinen-, Komponenten- und Werkzeugverträge betreffend Verkauf, Einkauf, (Sicherungs-)Übereignung, Miete, Beistellung oder Entwicklung
Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV)
Investitionsabsicherungs- und Amortisationsvereinbarungen
Outsourcing-, Partnerproduktions-, Lohnfertigungsverträge
Logistik- und Konsignationslagerverträge
Geheimhaltungsvereinbarungen und Verschwiegenheitserklärungen
Knowhow-Schutz- und Knowhow-Transfer-Vereinbarungen
