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Wirtschaftsrecht

An der Schnittstelle von Recht und Unternehmenswirklichkeit eröffnet das Wirtschaftsrecht ein Themenspektrum, das so vielfältig ist, wie das Wirtschaftsleben selbst. Durch die Bandbreite seiner Rechtsgebiete – vom Arbeitsrecht über das Gesellschaftsrecht bis hin zum Zivilprozessrecht – kommt ihm eine Schlüsselstellung in der Beratungspraxis von Unternehmen zu.

Neben juristischem Fachwissen sind hier ein Verständnis für unternehmerische Zusammenhänge, eine generalistische Herangehensweise sowie das Urteil eines versierten Praktikers gefragt. Erfolgreiche Beratung in diesem Bereich erfordert die Fähigkeit, interdisziplinär zu denken, betriebliche Zusammenhänge zu erfassen und diese in rechtlich belastbare Lösungen zu übersetzen. Dies macht das Wirtschaftsrecht zu einem komplexen und anspruchsvollen Fachgebiet – sowohl für interne Rechtsabteilungen als auch für externe Berater.

Der Beratungsbedarf setzt zu einem frühen Zeitpunkt ein, bevor erste Meinungsverschiedenheiten zu handfesten Streitfällen eskalieren. Bereits bei der Gestaltung der Vertragsbeziehungen sollte Rechtsrat eingeholt werden, um potenzielle Konfliktfelder frühzeitig zu erkennen und durch klare, vorausschauende Regelungen spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Selbst wenn ein Streit bereits im Gange ist, ist der Versuch einer gütlichen Einigung kein Zeichen von Schwäche, sondern von strategischem Weitblick. Durch gezielte Kommunikation und kluges, beherztes Konfliktmanagement lassen sich Streitigkeiten oft schneller, kostengünstiger, nicht öffentlich und mit geringerer Belastung für die Geschäftsbeziehung lösen als durch einen langwierigen Gerichtsprozess.

"The quality of our lives depends not on whether or not we have conflicts, but on how we respond to them."

Thomas Crum

Beratungsschwerpunkte

Prüfung und Erstellung von Verträgen, Dokumenten und Geschäftskorrespondenz in den Bereichen Vertrieb, Einkauf, Projektabwicklung und Claims Management, insbesondere:

  • Lieferverträge und (technische) Einkaufsverträge in den verschiedensten Varianten (z. B. Einzel-, Rahmen-, Abruf- und Just-in-Time-Verträge)

  • kaufmännische Dokumente für den Vertragsschluss (Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, kaufmännische Bestätigungsschreiben)

  • Kreditsicherungsdokumente (z. B. Garantien, Bürgschaften, Comfort Letters, Akkreditive)

  • Mängelrügen, Behinderungsanzeigen, Schadensmeldungen und Haftbarhaltungen

  • AGB-Kontrolle und Ausformulierung allgemeiner und spezieller Geschäftsbedingungen

  • Prüfung und Erstellung von Kauf-, Miet-, Werk-, Dienst- und Darlehensverträgen

  • Gestaltung von Vertragshändler-, Handelsvertreter- und anderen Vertriebsverträgen, Provisions- und Beraterverträgen

  • Beratung bei der Abwehr bzw. Durchsetzung von Ansprüchen, außergerichtliche Streitbeilegung und Prozessführung vor Gerichten und Schiedsgerichten